Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts-bedingungen
Version 2.0 · Gültig ab 1. August 2026
Geltend für den Verkauf von Edelsteinen und Schmuck sowie für damit verbundene Leistungen
Verkäuferin
Kaliris AG
Kägiswilerstrasse 17, 6060 Sarnen, Schweiz
Handelsregister / UID: CHE-192.949.562
info@kaliris.swiss · https://kaliris.swiss
1. Geltungsbereich, Parteien und unsere Stellung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Angebote, Verkäufe, Lieferungen und damit verbundenen Leistungen der Kaliris AG («Kaliris», «wir», «uns») an Sie (die «Kundin» bzw. der «Kunde», «Sie»).
1.2 Sie gelten für: (i) den Verkauf von losen Edelsteinen und von Schmuck, einschliesslich nach bestimmten Vorgaben beschaffter Steine; (ii) Sonderanfertigungen von Schmuck; (iii) den An- und Rückkauf von Objekten von Ihnen; sowie (iv) die Kuratierung und die vermittelten Leistungen gemäss Ziffer 15.
1.3 Kaliris handelt beim Verkauf von Waren stets als Eigenhändlerin. Wir verkaufen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Wir sind weder Agentin, Maklerin noch Kommissionärin für eine Verkäuferschaft.
1.4 Bei den in Ziffer 15 beschriebenen vermittelten Leistungen — Schätzung, Zertifizierung, Versicherung, Lagerung, Sicherheitstransport und Auktion — handeln wir ausschliesslich als Vermittlerin und Koordinatorin. Ein Vertrag über diese Leistungen kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der jeweiligen Anbieterin zustande, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.5 Als «Konsumentin» bzw. «Konsument» gilt eine natürliche Person, die zu einem Zweck handelt, der nicht ihrer gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Handeln Sie als Konsumentin oder Konsument, gehen die mit (Konsumenten) gekennzeichneten Bestimmungen den entsprechenden allgemeinen Bestimmungen vor; zwingendes Recht Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates gilt zu Ihren Gunsten, soweit es Sie besser stellt als diese AGB.
1.6 Von diesen AGB abweichende Bedingungen Ihrerseits gelten nur, soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Individuelle Abreden — Offerten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, schriftliche Mandatsvereinbarungen — gehen diesen AGB im Widerspruchsfall vor.
1.7 Massgebend für eine Transaktion ist diejenige Fassung dieser AGB, auf die in der betreffenden Auftragsbestätigung oder Rechnung verwiesen wird.
2. Angebot und Darstellung
2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit, des Zwischenverkaufs und der Bestätigung, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Fotografien, Videos, Darstellungen und schriftliche Beschreibungen geben das Objekt getreu wieder, ersetzen jedoch nicht den Stein selbst. Farbe, Sättigung und Brillanz werden durch Beleuchtung, Ausrichtung, Fassung und Bildschirmkalibrierung beeinflusst.
2.3 Natürliche Edelsteine weisen Einschlüsse, Farbzonierungen, Wachstumsstrukturen und weitere über geologische Zeiträume entstandene Merkmale auf. Dabei handelt es sich um wesenseigene Eigenschaften eines Naturprodukts.
2.4 Gewichte, Masse und Beschreibungen entsprechen den Angaben des beiliegenden Laborberichts oder, wenn kein solcher besteht, unserer schriftlichen Offerte.
3. Zustandekommen des Erwerbs
3.1 Der Erwerb kommt in drei Schritten zustande: (i) wir unterbreiten eine detaillierte schriftliche Offerte mit Angabe des Objekts, seiner Dokumentation und des Preises; (ii) Sie nehmen diese Offerte schriftlich, auch per E-Mail, an; (iii) wir bestätigen Ihre Annahme und stellen die Rechnung. Der Vertrag kommt mit der Rechnungsstellung zustande.
3.2 Wird der Erwerb in unserer physischen Anwesenheit abgeschlossen, halten wir Ort und Datum des Vertragsschlusses fest sowie, soweit einschlägig, den Umstand, dass die Zusammenkunft auf Ihren Wunsch erfolgte.
3.3 Wir können eine Transaktion nach unserem Ermessen ablehnen, namentlich wenn Compliance- oder Sanktionsprüfungen nicht abgeschlossen sind, die Zahlung nicht gesichert ist oder die Lieferung nicht rechtmässig oder nicht sicher erfolgen kann.
4. Besichtigung und Prüfung vor dem Entscheid
4.1 Wo immer möglich, ermöglichen wir Ihnen, einen Stein oder ein Schmuckstück vor Ihrem Entscheid persönlich zu besichtigen und zu prüfen. Besichtigungen erfolgen unter der Kontrolle von Kaliris — in unseren Räumlichkeiten, in den gesicherten Räumlichkeiten einer Partnerin, über einen spezialisierten Sicherheitstransportdienst oder an einem anderen von Kaliris genehmigten Ort. Objekte werden Ihnen vor dem Vertragsschluss weder zur Ansicht noch in Kommission überlassen.
4.2 Erwerb unter Prüfungsvorbehalt. Entscheiden Sie sich gestützt auf hochauflösende Fotografien, Videos und Unterlagen, ohne das Objekt persönlich geprüft zu haben, so kommt der Erwerb unter dem Vorbehalt Ihrer Prüfung zustande. Sie können das Objekt bei der Übergabe prüfen oder, wenn es durch einen Transportdienst zugestellt wird, innert 48 Stunden nach der Übergabe. Entspricht es den Unterlagen, auf die Sie sich gestützt haben, in einem wesentlichen Punkt nicht, können Sie es in unverändertem Zustand gegen vollständige Rückerstattung des Kaufpreises und der vereinbarten direkten Rücksendekosten zurückgeben.
4.3 Ziffer 4.2 gilt weder für Sonderanfertigungen (Ziffer 12) noch für Objekte, die nach der Übergabe verändert, umgefasst, umgeschliffen, gereinigt oder behandelt wurden.
5. Zertifikate, Echtheit und Offenlegung von Behandlungen
5.1 Edelsteinen liegt in der Regel ein Bericht eines international anerkannten unabhängigen gemmologischen Labors bei.
5.2 Ein Laborbericht ist eine wissenschaftliche Analyse und eine fachliche Beurteilung. Er wird nach den eigenen Bedingungen, Methoden und angegebenen Einschränkungen des betreffenden Labors erstellt und gibt dessen Beurteilung zum Zeitpunkt der Untersuchung wieder. Wir gewährleisten die Richtigkeit der Beurteilung eines Labors nicht. Abweichende Beurteilungen verschiedener Labors hinsichtlich Herkunft, Behandlung oder Qualitätseinstufung können in seltenen Fällen vorkommen.
5.3 Wir gewährleisten, dass das Ihnen übergebene Objekt mit dem im beiliegenden Bericht beschriebenen Objekt identisch ist und dass sein Zustand seit der Einreichung zur Untersuchung nicht verändert wurde, sei es durch Behandlung, Umschleifen, Polieren oder auf andere Weise.
5.4 Wir legen sämtliche bekannten Behandlungen und Veredelungen nach Massgabe der CIBJO Blue Books offen und halten uns an den Code of Ethics der CIBJO.
5.5 Wir handeln nicht mit Edelsteinen unrechtmässiger Herkunft. Wir beachten das Kimberley-Prozess-Zertifikationssystem für Rohdiamanten sowie die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu Konfliktdiamanten, namentlich die Resolutionen 1173 und 1176 (Angola), 1306 (Sierra Leone) und 1343 (Liberia).
5.6 Wird ein Objekt aus der Europäischen Union bezogen oder ist es für diese bestimmt, beachten wir die anwendbaren restriktiven Massnahmen der EU betreffend Diamanten russischen Ursprungs, einschliesslich der bei der Einfuhr in die EU erforderlichen Sorgfaltserklärung zur Herkunft von Diamanten für natürliche geschliffene Diamanten ab 0,5 Karat. Wir stellen sämtliche hierfür vernünftigerweise erforderlichen Angaben und Unterlagen zur Verfügung.
6. Preise und Steuern
6.1 Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nichts anderes angegeben ist, und werden in der Offerte sowie auf der Rechnung vollständig ausgewiesen. Handeln Sie als Konsumentin oder Konsument, verstehen sich die Preise inklusive einer allfällig geschuldeten schweizerischen Mehrwertsteuer.
6.2 Unsere Preisgestaltung wird Ihnen vor Ihrer Verpflichtung offengelegt. Auf der Rechnung erscheinen keine Positionen, die nicht vorgängig besprochen und vereinbart wurden.
6.3 Ändern sich bei nach bestimmten Vorgaben beschafften Steinen und bei Sonderanfertigungen die vereinbarten Grundlagen wesentlich — Metallpreis, Steinauswahl, Sicherheitstransport, Versicherung —, so informieren wir Sie und holen Ihre schriftliche Zustimmung ein, bevor eine Anpassung wirksam wird.
7. Zahlung
7.1 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Rechnung vor Lieferung oder Abholung vollständig zu begleichen.
7.2 Die Zahlung erfolgt durch Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Wir nehmen weder Bargeld, Edelmetalle, virtuelle Währungen noch Inhaberpapiere entgegen, und wir nehmen keine Zahlungen von Dritten entgegen, die nicht die Kundin bzw. der Kunde sind.
7.3 Von Dritten erhobene Bankspesen und Währungsumrechnungskosten gehen zu Ihren Lasten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7.4 Bei Sonderanfertigungen können wir eine Anzahlung sowie Teilzahlungen nach Baufortschritt verlangen. Wird eine Sonderanfertigung nach Produktionsbeginn storniert, behalten wir die Beträge für erbrachte Arbeiten, beschaffte Materialien und unwiderruflich eingegangene Leistungen Dritter zurück und erstatten Ihnen den Restbetrag.
7.5 Bei Zahlungsverzug können der gesetzliche Verzugszins sowie angemessene Inkassokosten in Rechnung gestellt werden; zudem können wir unsere Leistung bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen Beträge zurückbehalten.
8. Lieferung, Abholung und Gefahrübergang
8.1 Die Lieferung ist im Preis nicht inbegriffen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Übernehmen wir die Organisation der Lieferung, werden die anwendbaren Bedingungen und Kosten in der Offerte ausgewiesen.
8.2 Zölle, Einfuhrsteuern und vergleichbare öffentliche Abgaben, die bei grenzüberschreitender Lieferung anfallen, gehen zu Ihren Lasten. Soweit wir sie vernünftigerweise abschätzen können, weisen wir die zu erwartenden Abgaben vor Ihrer Verpflichtung aus.
8.3 Lieferdaten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
8.4 Die Lieferung erfolgt durch Übergabe an Sie oder an Ihre bevollmächtigte Vertretung oder über einen von uns beauftragten spezialisierten Sicherheitstransportdienst. Die Transportversicherung wird je Transaktion abgeschlossen und in der Offerte ausgewiesen.
8.5 Die Gefahr des Untergangs und der Beschädigung geht mit der Übergabe an Sie oder an Ihre bevollmächtigte Vertretung auf Sie über. (Konsumenten) Handeln Sie als Konsumentin oder Konsument und versenden wir das Objekt, geht die Gefahr erst mit dem tatsächlichen Empfang durch Sie oder durch einen von Ihnen selbst beauftragten Transportdienst über.
8.6 Ab der Übergabe liegen sichere Aufbewahrung, Handhabung und Versicherung in Ihrer Verantwortung.
9. Vertragswidrigkeit
9.1 Ein geschliffener Edelstein weist keine Bestandteile auf, die sich abnutzen oder versagen können. Er wird in dem Zustand erworben, in dem er präsentiert und dokumentiert wird. Vertragswidrigkeit bedeutet daher ausschliesslich, dass das Objekt im Zeitpunkt der Übergabe unserer schriftlichen Beschreibung und dem beiliegenden Laborbericht in einem wesentlichen Punkt nicht entsprochen hat.
9.2 Keine Vertragswidrigkeit stellen dar: wesenseigene natürliche Eigenschaften (Ziffer 2.3); Unterschiede in der Farbwahrnehmung; eine spätere abweichende Beurteilung eines anderen Labors (Ziffer 5.2); handwerkliche Fertigungstoleranzen und geringfügige Abweichungen bei Sonderanfertigungen (Ziffer 12.4); sowie Abnutzung, Beschädigung, Verlust, Umschleifen, Nachpolieren, Umfassen, Reinigung, Reparatur, Behandlung oder jede andere nach der Übergabe eintretende Zustandsveränderung.
9.3 (Konsumenten) Haben wir Sie auf eine besondere Eigenschaft eines Objekts hingewiesen, die von dem abweicht, was Sie sonst erwarten dürften, und haben Sie diese Eigenschaft beim Erwerb ausdrücklich und gesondert akzeptiert, so ist das Objekt wegen dieser Eigenschaft nicht vertragswidrig.
10. Prüfung, Anzeige und Fristen
10.1 Prüfen Sie das Objekt bei der Übergabe und melden Sie uns eine erkennbare Vertragswidrigkeit unverzüglich, bei Zustellung durch einen Transportdienst schriftlich bei Empfang oder spätestens innert 48 Stunden.
10.2 Wir stellen Ihnen bei der Übergabe ein Übergabeprotokoll mit Fotografien, Gewicht und Massen im Zeitpunkt der Übergabe aus. Dieses Protokoll ist der Bezugspunkt für spätere Fragen.
10.3 Eine bei der Prüfung nicht erkennbare Vertragswidrigkeit ist uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu melden, in jedem Fall jedoch innert zwölf (12) Monaten seit der Übergabe.
10.4 (Konsumenten) Handeln Sie als Konsumentin oder Konsument, beträgt die Frist nach Ziffer 10.3 zwei (2) Jahre seit der Übergabe; eine kürzere Frist gilt nicht.
10.5 Eine nach dieser Ziffer erfolgte Meldung gilt als Ihre Mängelrüge.
10.6 Diese Ziffer gilt nicht, wenn wir einen Mangel absichtlich verschwiegen haben (Art. 199 OR), sowie nicht, soweit zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.
11. Gewährleistung
11.1 Die Natur der Ware prägt die zur Verfügung stehenden Mängelrechte. Keine zwei natürlichen Edelsteine sind identisch: Ein einzigartiger Stein kann nicht durch einen gleichwertigen ersetzt werden. Ebenso wenig weist er Merkmale oder Bestandteile auf, die repariert werden könnten. Entsprechend gilt:
(a) bei einem losen Edelstein oder einem anderen einzigartigen Objekt: Rückabwicklung des Vertrages gegen Rückgabe des Objekts und Erstattung des Kaufpreises oder angemessene Herabsetzung des Kaufpreises. Ein Ersatz durch ein anderes Objekt kommt nur in Betracht, wenn Sie und wir uns ausdrücklich auf dieses Objekt einigen;
(b) bei einem Schmuckstück, bei dem die Vertragswidrigkeit die Fassung, die Montierung oder die Verarbeitung und nicht den Stein betrifft: Nachbesserung auf unsere Kosten innert angemessener Frist oder, wenn eine Nachbesserung unmöglich, erfolglos oder unverhältnismässig ist, die Rechte nach Buchstabe (a).
11.2 (Konsumenten) Sie können zwischen den nach Ziffer 11.1 zur Verfügung stehenden Mängelrechten wählen, soweit das Recht Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates dies vorsieht. Sind sowohl Nachbesserung als auch Ersatzlieferung unmöglich oder unverhältnismässig — was bei einem einzigartigen natürlichen Stein in der Regel zutrifft —, können Sie unmittelbar die Herabsetzung des Kaufpreises oder die Aufhebung des Vertrages verlangen.
11.3 Ein nach Ziffer 4.2, nach dieser Ziffer 11 oder nach Ziffer 13 zurückgegebenes Objekt ist in unverändertem Zustand samt sämtlichen Unterlagen und dem originalen Laborbericht zurückzugeben.
12. Sonderanfertigungen von Schmuck
12.1 Sonderanfertigungen werden auf der Grundlage der von Ihnen genehmigten Vorgaben ausgeführt — Entwurfszeichnungen, Steinauswahl, Metall, Masse. Ihre schriftliche Genehmigung, auch per E-Mail, gibt das Stück zur Produktion frei.
12.2 Gestaltung und handwerkliche Ausführung werden ausgewählten Partnerinnen unter unserer Aufsicht anvertraut. Wir bleiben Ihre alleinige Vertragspartnerin und haben Ihnen gegenüber für das fertige Stück einzustehen.
12.3 Nach der Genehmigung und dem Produktionsbeginn bedürfen Stornierungen und wesentliche Änderungen unserer Zustimmung; Ziffer 7.4 bleibt vorbehalten.
12.4 Handwerkliche Fertigungstoleranzen und geringfügige Abweichungen sind üblich, sofern das Stück den genehmigten Vorgaben in allen wesentlichen Punkten entspricht.
12.5 Sonderanfertigungen sind von Ziffer 4.2 sowie, soweit zwingendes Recht dies zulässt, von einem allfälligen gesetzlichen Widerrufsrecht ausgenommen.
13. Widerrufsrecht
13.1 Der Erwerb wird nach Möglichkeit persönlich und im Anschluss an eine Prüfung abgeschlossen. Das schweizerische Recht sieht für solche Verträge kein allgemeines Widerrufsrecht vor, namentlich nicht, wenn Sie die Zusammenkunft oder die Vertragsverhandlungen gewünscht haben (Art. 40c OR).
13.2 (Konsumenten) Wird ein Vertrag im Fernabsatz oder in unserer gleichzeitigen physischen Anwesenheit an einem Ort abgeschlossen, der nicht unsere Geschäftsräumlichkeit ist, kann Ihnen zwingendes Konsumentenrecht Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates ein Widerrufsrecht einräumen — üblicherweise während vierzehn (14) Tagen. Besteht ein solches Recht, informieren wir Sie vorgängig schriftlich darüber sowie über die Voraussetzungen und die Ausübung. Diese AGB schränken dieses Recht in keiner Weise ein.
13.3 Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Sonderanfertigungen und anderen nach Ihren Vorgaben angefertigten oder eindeutig personalisierten Objekten, soweit zwingendes Recht dies zulässt.
14. Eigentumsvorbehalt
14.1 Das Eigentum geht mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und sämtlicher Nebenkosten auf Sie über. Bis dahin bleibt das Objekt in unserem Eigentum.
14.2 Sind in Ihrem Wohnsitzstaat Formalitäten erforderlich, damit der Eigentumsvorbehalt wirksam wird, ermächtigen Sie uns, diese vorzunehmen, und stellen die erforderlichen Erklärungen und Angaben zur Verfügung.
14.3 Bis zum Eigentumsübergang werden Sie das Objekt weder verpfänden noch abtreten, belasten oder darüber verfügen.
15. Kuratierung, Ankauf und vermittelte Leistungen
15.1 Die Kuratierung ist eine Leistung, die wir im Rahmen eines Beschaffungs- und Erwerbsmandats unentgeltlich anbieten. Sie ist unverbindlich und begründet weder ein Beratungsmandat noch eine Treuepflicht noch eine Pflicht zur laufenden Überwachung oder Beobachtung, es sei denn, dies werde in einer gesonderten, entgeltlichen Mandatsvereinbarung ausdrücklich festgelegt.
15.2 Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Edelsteine sind kein reguliertes Finanzinstrument. Nichts von dem, was wir zu einem Stein, einem Markt oder einem Bestand äussern, stellt eine Finanz- oder Anlageberatung dar.
15.3 Wir bieten unabhängige Beratung zum Erwerb, zum Halten und zur Veräusserung von Steinen, ausgerichtet an Qualität, Seltenheit und langfristiger Bedeutung. Wir übernehmen keine Gewähr für künftige Werte, Preisentwicklungen, Liquidität oder Wiederverkaufsergebnisse. Marktinformationen, die wir teilen, sind unverbindlich und geben unseren Kenntnisstand im Zeitpunkt der Mitteilung wieder.
15.4 Vermittelte Leistungen. Beauftragen Sie uns mit der Organisation von Schätzung, Zertifizierung, Versicherung, Lagerung, Sicherheitstransport oder Auktion, so ermitteln und vermitteln wir geeignete Anbieterinnen und koordinieren den Ablauf für Sie. Der Vertrag kommt zwischen Ihnen und der Anbieterin nach deren Bedingungen zustande, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Gewahrsam und Kontrolle über Ihre Objekte verbleiben bei Ihnen oder bei der von Ihnen beauftragten Anbieterin. Für Leistung, Zahlungsfähigkeit und Verhalten einer von Ihnen beauftragten Anbieterin haften wir nicht; wir unterstützen Sie jedoch bei der Durchsetzung allfälliger Ansprüche.
15.5 Ankauf und Privatverkauf. Wir können Objekte von Ihnen ankaufen oder zurückkaufen. Dabei handeln wir als Eigenhändlerin, kaufen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, und es gelten die für den einzelnen Ankauf vereinbarten Bedingungen. Unterstützen wir Sie demgegenüber bei der Platzierung eines Objekts bei einer Drittperson, so tun wir dies nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung; Ziffer 15.4 gilt sinngemäss.
16. Compliance, Sanktionen und Sorgfaltspflichten
16.1 Wir halten das anwendbare schweizerische und internationale Recht ein, einschliesslich der Handelskontrollen, der Ein- und Ausfuhrvorschriften sowie der Sanktionen. Wir können eine Leistung verweigern, aussetzen oder aufheben, wenn die Einhaltung dieser Vorschriften andernfalls beeinträchtigt würde, ohne für die daraus entstehende Verzögerung oder Aufhebung zu haften.
16.2 Wir können Angaben und Unterlagen verlangen, die für die Identitätsprüfung, die wirtschaftliche Berechtigung, die Mittelherkunft und die Sanktionsprüfung vernünftigerweise erforderlich sind, und Sie werden diese beibringen — namentlich bei Transaktionen mit hohem Wert, bei grenzüberschreitenden Lieferungen sowie bei Transaktionen mit juristischen Personen, Stiftungen oder Trusts. Werden diese Angaben nicht beigebracht, können wir die Transaktion aussetzen oder beenden.
16.3 Sie bestätigen, dass die Transaktion nicht gegen anwendbare Sanktions-, Geldwäscherei- oder Korruptionsbestimmungen verstösst, dass die eingesetzten Mittel rechtmässiger Herkunft sind und dass das Objekt nicht zu einem rechtswidrigen Zweck verwendet wird.
16.4 Für die Einhaltung der Einfuhr-, Zoll-, Bewilligungs- und Deklarationsvorschriften des Bestimmungslandes sind Sie verantwortlich.
16.5 Wir bewahren Transaktions- und Sorgfaltsunterlagen während der gesetzlich sowie der nach unseren internen Vorgaben erforderlichen Dauer auf.
17. Haftung
17.1 Wir haften für Schäden aus Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für Hilfspersonen wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen.
17.2 Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden — namentlich entgangenen Gewinn, Wertverlust, entgangene Gelegenheiten und reine Vermögensschäden — wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen.
17.3 Unsere gesamte Haftung aus einer Transaktion ist auf den für das betreffende Objekt bezahlten Kaufpreis beschränkt.
17.4 Die Ziffern 17.1 bis 17.3 gelten nicht, soweit zwingendes Recht etwas anderes vorsieht, namentlich bei Tod oder Körperverletzung, bei Absicht, bei grober Fahrlässigkeit sowie bei einer Haftung nach anwendbarem Produktehaftpflichtrecht.
18. Geistiges Eigentum
18.1 Sämtliche Rechte an den von uns geschaffenen oder zur Verfügung gestellten Gestaltungen, Skizzen, Darstellungen, Fotografien, schriftlichen Materialien und Berichten verbleiben bei Kaliris oder ihren Lizenzgebern.
18.2 Sie sind berechtigt, die Ihnen zur Verfügung gestellten Materialien für Versicherungs-, Bewertungs- und Nachlasszwecke zu verwenden. Jede weitere Nutzung — Vervielfältigung, Veröffentlichung, kommerzielle Verwertung oder Offenlegung gegenüber Dritten — bedarf unserer vorgängigen schriftlichen Zustimmung.
19. Vertraulichkeit und Datenschutz
19.1 Wir behandeln Ihre Identität, Ihre Bestände und unsere Korrespondenz vertraulich und legen diese nur offen, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder soweit Gesetz oder eine zuständige Behörde dies verlangen.
19.2 Wir bearbeiten Personendaten nach Massgabe des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz, in Kraft seit 1. September 2023, sowie, soweit anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung der EU.
19.3 Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://kaliris.swiss/privacy-policy/.
20. Änderungen, salvatorische Klausel, Sprache und gesamte Vereinbarung
20.1 Wir können diese AGB für künftige Transaktionen anpassen. Massgebend für eine Transaktion ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Bezug genommene Fassung.
20.2 Ist oder wird eine Bestimmung ungültig oder undurchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft; die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
20.3 Diese AGB werden in englischer und deutscher Sprache herausgegeben. Bei Abweichungen geht die englische Fassung vor, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorschreibt.
20.4 Diese AGB bilden zusammen mit der Offerte, der Auftragsbestätigung und der Rechnung der betreffenden Transaktion die gesamte Vereinbarung zwischen uns über diese Transaktion.
21. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
21.1 Diese AGB und sämtliche darunter geschlossenen Verträge unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
21.2 (Konsumenten) Die Rechtswahl zugunsten des schweizerischen Rechts entzieht Ihnen nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates.
21.3 Geschäftskundinnen und Geschäftskunden — Schiedsgericht. Streitigkeiten mit einer Kundschaft, die nicht als Konsumentin oder Konsument handelt, aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB, einschliesslich deren Zustandekommen, Gültigkeit, Verletzung oder Beendigung, werden nach der Internationalen Schiedsordnung des Swiss Arbitration Centre in der im Zeitpunkt der Einreichung der Schiedsanzeige geltenden Fassung entschieden. Sitz des Schiedsgerichts ist Zürich, Schweiz.
21.4 (Konsumenten) Gerichte. Ziffer 21.3 gilt nicht für Konsumentinnen und Konsumenten. Streitigkeiten mit Konsumentinnen und Konsumenten werden von den ordentlichen Gerichten entschieden, vorbehältlich der zwingenden Zuständigkeitsbestimmungen des schweizerischen Rechts und des an Ihrem Wohnsitz anwendbaren Rechts.
21.5 Keine Bestimmung dieser Ziffer hindert eine Partei daran, bei einem zuständigen Gericht vorsorgliche oder sichernde Massnahmen zu beantragen.